Tarife

Kostenzuschuss durch die Krankenkasse: 

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses ist je Krankenkasse unterschiedlich. Die Vorgehensweise wird im Erstgespräch erklärt und besprochen.