Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung lt. § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz
Seit 1. Februar 2013 sind die Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie eine vom Gericht anerkannte Elternberatung besucht haben
Diese Beratung kann als Einzel, Paar oder Familiensitzung in Anspruch genommen werden